VERKAUF: MUSS ICH MICH AKTIV EINBRINGEN?

 

Ob Sie sich beim Verkauf mit einem Makler aktiv einbringen können oder müssen, kommt immer darauf an, welchen Vertrag Sie mit dem Makler geschlossen haben. Hier unterscheiden wir zwischen zwei verschiedenen Varianten:

✏️ Der einfache Maklervertrag

Dieser Vertrag verpflichtet keine der beiden Partien zu einer bestimmten Handlung. Das bedeutet, weder Sie noch der Makler sind verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Wird der Makler nicht tätig, weil er das Haus beispielsweise für nicht verkäuflich hält, bleibt der Vertrag ohne Folgen. Das gilt auch für den Provisionsanspruch. Nur bei einem erfolgreichen Verkauf erhält der Makler seine Provision. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich selbst um einen Käufer für Ihr Haus zu kümmern.

✏️ Der Makleralleinauftrag

Hier sind Sie als Kunde an die Leistungen des beauftragten Maklers gebunden. Anders als beim einfachen Maklervertrag dürfen Sie hier keine weiteren Makler beauftragen. Hier ist der Vorteil, dass der Makler sich schneller und intensiver um den Vertragsabschluss kümmert. Auch bei dieser Vertragsart, können Sie selbst einen Käufer für Ihr Haus finden.


 

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