DIE BÜRGSCHAFT

 

 

Mit einer Bürgschaft haftet der Bürge für den Fall, dass der Hauptschuldner des Vertrages nicht mehr in der Lage ist zu zahlen.

Es gibt drei Beteiligte: Den Hauptschuldner, den Bürgen und den Gläubiger. Der Hauptschuldner trägt die Verbindlichkeiten des Gläubigers. Der Bürge erklärt sich als rechtlicher Dritter dazu bereit, für diese Verbindlichkeiten zu haften. Ist der Hauptschuldner also zahlungsunfähig, so muss der Bürge für dessen Schulden haften.

Jede geschäftsfähige, volljährige Person kann bürgen. Folgende Angaben sind in einem Bürgschaftsvertrag zwingend erforderlich:

💡 Name des Gläubigers
💡 Name des Hauptschuldners
💡 Name des Bürgen
💡 Benennung der Hauptschuld
💡 Höhe der verbürgten Darlehensschuld

Unterlagen, die zum Abschluss eines Bürgschaftsvertrages benötigt werden sind:

💡 drei aktuelle Verdienstnachweise
💡 Schufa-Auskunft
💡 Ausweiskopien der Beteiligten
💡 Ausgefüllte Selbstauskunft

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