Kurzgutachten

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten eignet sich für unterschiedliche Aufgabenstellungen.

Dazu zählen zum Beispiel Schenkung, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen. Das voll umfängliche Marktwertgutachten (Verkehrswert) ist bei den meisten Aufträgen nicht erforderlich!

Das Gutachten für fast jeden Zweck

Das Kurzgutachten ist die verkürzte Form des voll umfänglichen schriftlichen Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB für folgende Zwecke ausreichend:

  • Schenkungen innerhalb der Familie
  • Erbauseinandersetzungen
  • Scheidungen / Trennungen
  • Erbschaftssteuer

Die Wertermittlung erfolgt mittels des Sachwert- oder Ertragswertverfahrens (je nach Art und Nutzung der Immobilie). Basis hierfür bilden die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Ortstermin, bei dem die Bausubstanz und der Zustand der Immobilie eingehend auf Instandhaltung und Schäden begutachtet wird.

Im Vergleich zum Verkehrswertgutachten ist das Kurzgutachten wesentlich günstiger und erheblich schneller erstellt. Gleichzeitig ist es für den Auftraggeber(in) absolut plausibel, nachvollziehbar und bildet damit eine Basis für Ihre Entscheidungen. Und diese Anforderung erfüllt das Kurzgutachten voll und ganz.

Das Kurzgutachten ist für gerichtliche Auseinandersetzungen nicht geeignet!

erforderliche Unterlagen

Für die Erstellung des Gutachtens, benötigen wir folgenden Unterlagen:

  • Angabe zum Baujahr (ggf. Angaben zu späteren An- oder Ausbauten)
  • Grundrisse / Pläne (bei Häusern mit Außenmaß)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Angaben zu durchgeführten Sanierungen / Modernisierungen
  • Bekannte Schäden
  • Teilungserklärung (beim Kauf von Wohnungseigentum)
  • Energieausweis

Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen müssen diese bei öffentlichen Behörden angefordert werden.

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