VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine verlässliche und rechtskonforme Bewertung Ihrer Immobilie brauchen. Hierzu gehören zum Beispiel Erbschaft- und Scheidungsfälle.

Aus allen Prüfkriterien zusammen ergibt sich ein voraussichtlich zu erzielender Verkehrswert (Marktwert). Das Gutachten können Sie Versicherungen, Finanzämtern und Gerichten vorlegen.


Wann ein Verkehrswertgutachten notwendig sein kann


Das vollständige Verkehrswertgutachten (Marktwert) nach § 194 BauGB wird nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen der Wertermittlung erstellt und i.d.R. für folgende Zwecke benötigt: Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, gerichtliche Scheidung oder Bilanzierungszwecke. Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB ist die Grundlage Ihrer zu zahlenden Steuer an das Finanzamt. Dieses ermittelt den Wert einer Immobilie, die Sie erben oder geschenkt bekommen i.d.R. anhand eines einfachen Standardverfahrens.


Ein Verkehrswertgutachten kann hier Abhilfe schaffen und berücksichtigt den aktuellen Zustand des Wertermittlungsobjekts. Schäden, Instandhaltungsstaus oder besondere wertbeeinflussende Merkmale werden berücksichtigt.

Verkehrswert (Marktwert) bei Ehescheidung


Im Rahmen von Scheidungen werden oft gerichtstaugliche Gutachten benötigt. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten schafft häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung, kann zum späteren Streitfall vor Gericht herangezogen werden. Ein Verkehrswertgutachten empfiehlt sich, wenn die Parteien bereits zerstritten sind, bzw. eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist.


erforderliche Unterlagen

Für die Erstellung des Gutachtens, benötigen wir folgenden Unterlagen:

  • Angabe zum Baujahr (ggf. Angaben zu späteren An- oder Ausbauten)
  • Grundrisse / Pläne (bei Häusern mit Außenmaß)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Angaben zu durchgeführten Sanierungen / Modernisierungen
  • Bekannte Schäden
  • Teilungserklärung (beim Kauf von Wohnungseigentum)
  • Energieausweis

Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen müssen diese bei öffentlichen Behörden angefordert werden.


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