Steigende Immobilienpreise machen den Hausverkauf gerade so attraktiv wie nie! Doch auch auf den Verkauf eines Hauses fallen für den Verkäufer Steuern an. Ob und welche Steuern zu entrichten sind, ist allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die beiden Steuerarten, welche auf den Gewinn anfallen können, sind die Gewerbesteuer und die Spekulationssteuer.
Die Spekulationssteuer gilt nur für den privaten Verkauf und kann unter Umständen vermieden werden:
☝️ Haben Sie ein Haus geerbt und möchten dieses verkaufen, so beginnt die Spekulationsfrist von 10 Jahren nicht mit dem Erhalt des Erbes, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem der Erblasser die Immobilie erworben hat. Liegt dieser mehr als 10 Jahre zurück, müssen Sie keine Steuer auf den Gewinn bezahlen.
☝️ Gleiches gilt, wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen möchten. Unbebaute Grundstücke werden als nicht bewohnbar gewertet, weshalb hier die Spekulationssteuer in jedem Fall fällig ist, es sei denn, Sie besitzen das Grundstück bereits seit über 10 Kalenderjahren.
Gehört die Immobilie zu einem Betriebsvermögen, wie zum Beispiel eine gewerblich genutzte Immobilie, so ist der Gewinn immer zu versteuern.
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