Soll eine Immobilie mit Makler verkauft werden, so schließen dieser und der Verkäufer meist einen Maklervertrag ab.
Die am häufigsten verwendete Vertragsart ist hierbei der Makleralleinauftrag. Dieser sieht ausschließlich eine vertragliche Beziehung zwischen einem Immobilienmakler und dem Eigentümer vor. Der Makleralleinauftrag hat folgende Vorteile für Auftraggeber und Makler:
📍 Die Motivation des Maklers ist höher. Ist nur ein Makler mit dem Verkauf des Hauses beauftragt, wird er sich schnell und durch gutes Marketing um die Veräußerung des Objekts bemühen. Werden mehrere Makler zugleich eingeschaltet, laufen diese immer Gefahr, dass ein anderer Makler das Haus verkauft und die übrigen leer ausgehen.
📍 Im Gegensatz zu einem einfachen Maklervertrag verpflichtet sich der Makler bei einem Alleinauftrag die Immobilie im Sinne des Verkäufers zu veräußern. Tut er dies aus welchen Gründen auch immer nicht, kann der Auftraggeber einen Schadenersatz einfordern.
Es empfiehlt sich also grundsätzlich bei der Beauftragung eines Maklers einen Makleralleinauftrag abzuschließen.
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