Baulasten sind dauerhafte baurechtliche Einschränkungen. Sie sind für Grundstücke gültig und sind entweder im Baulastenverzeichnis oder im Grundbucheintrag zu finden.
Es gibt unterschiedliche Arten der Baulasten:
1️⃣ Abstandsflächenbaulast – ist die häufigste Baulast und verpflichtet Eigentümer dazu bestimmte Flächen nicht zu bebauen um den Abstand zu anderen Grundstücken einzuhalten.
2️⃣ Stellplatzbaulast – Stellplätze anderer Eigentümer befinden sich auf dem eigenen Grundstück.
3️⃣ Spielflächenbaulast – bei mehr als 5 Wohnungen ist es verpflichtend eine Spielfläche für Kinder bereit zu stellen.
4️⃣ Erschließungsbaulast – hat das Nachbargrundstück keinen Zugang zu Strom und Wasser, kann der Anschluss über ein anderes Grundstück erfolgen.
5️⃣ Anbaulast – Gebäude, die sich direkt an einer Straße befinden, müssen in geschlossener Front aneinander abschließen.
Es ist möglich eine eingetragene Baulast zu löschen – jedoch nur mit der Einverständnis aller Beteiligten und der Zustimmung der Baubehörde.