UNERSCHLOSSENES GRUNDSTÜCK

 

Ein Grundstück kann erschlossen oder eben auch nicht erschlossen sein. Doch was bedeutet eigentlich ein nicht erschlossenes Grundstück und kann man dieses verkaufen?


Bei einem nicht erschlossenen Grundstück sind schlichtweg die Strom- und Wasserleitungen, Abwasserkanäle und das öffentliche Straßennetz (noch) nicht erschlossen.


Um jedoch ein Haus bauen zu dürfen muss das dafür vorgesehene Grundstück vollständig erschlossen sein. Daher ist es für Privatpersonen meist nicht erstrebenswert, solch ein Grundstück zu erwerben, da diese sich selbst um die Erschließung kümmern und auch die Kosten dafür tragen müssen. Handelt es sich allerdings um eine Traumlage für diese Person, so nimmt sie auch diese Hürden gern auf sich.
Leichter ist der Verkauf an Projektentwickler und Bauunternehmer. Sie realisieren ihr Bauvorhaben und verkaufen nach der Fertigstellung der Immobilien trotz der Erschließungskosten gewinnbringend, indem die Kosten mit verrechnet werden.


Sollten Sie also im Besitz eines nicht erschlossenen Grundstücks sein und dieses verkaufen wollen, so ist das durchaus möglich.

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