DAS BAUJAHR IM KAUFVERTRAG

 

Die Angabe des Baujahres stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Der Käufer muss sich darauf verlassen können, dass die Immobilie den baulichen und technischen Standards des Baujahrs entspricht. Eine falsche Angabe ist als Pflichtverletzung zu werten, die zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann.


Also: Überprüfen Sie lieber doppelt, ob das Baujahr im Kaufvertrag auch wirklich stimmt.

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