Diese Infos finden Sie im Grundbuch!

Grundsätzlich kann jeder das Grundbuch einsehen, sofern er oder sie ein berechtigtes Interesse
daran hat und dieses auch nachweisen kann. Berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
Grundstückseigentümer, Erbe oder eingetragener Pflichtteilsberechtigter.
Auch Mietern ist es erlaubt, Einsicht in den Eintrag der gemieteten Wohnung zu nehmen.
Das Grundbuch ist in fünf Bereiche gegliedert:
Nummer 1 - Die Aufschrift
Nummer 2 - Das Bestandsverzeichnis
Nummer 3 - Abteilung 1
Nummer 4 - Abteilung 2
Nummer 5 - Abteilung 3
In der Abteilung 1 finden sich alle Informationen zu den Eigentümern, Miteigentümern und
Erbengemeinschaften sowie die Informationen zur Rechtsgrundlage, auf welcher der
Eigentumserwerb beruht.
Abteilung 2 gibt Auskunft über sämtliche Belastungen und auch Wegerechte oder Wohnrechte.
Belastungen des Grundstücks, wie zum Beispiel Hypotheken, Rentenlasten oder Grundschulden,
sind in der Abteilung 3 zu finden.
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