ENERGIEAUSWEIS

Energieausweis

Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Alle wichtigen Daten werden von uns erfasst.

Bedarfs- / Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis:

Bei dem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes errechnet. Hierzu muss der energetische Zustand des Gebäudes festgestellt werden, insbesondere die Wärmedämmwerte der Bauteile (u. a. Außenwände, Fenster, Keller- und Speicherdecken) sowie die energetische Qualität der Heizungsanlage. Daraus wird der Heizenergiebedarf des Gebäudes errechnet.

Verbrauchsausweis:

In dem Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch des Gebäudes aus den letzten 3 Jahren erfasst. Aus den Rechnungen der Energielieferanten wird der Energieverbrauch ermittelt und (in kW-Stunden) in den Verbrauchsausweis aufgenommen.

erforderliche Unterlagen

  • Angabe zum Baujahr (ggf. Angaben zu späteren An- oder Ausbauten)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Angaben zu Dämmmaßnahmen (Keller, Dach, Fassade, etc.)
  • Angaben zu Solaranlagen (Fläche und Baujahr)
  • Angaben zu durchgeführten Modernisierungen (z.B. Fenster, Heizung, Dach)



Unser Ratgeber

Wissenswertes Rund um die Immobilie

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