Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Alle wichtigen Daten werden von uns erfasst.
Bedarfs- / Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis:
Bei dem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes errechnet. Hierzu muss der energetische Zustand des Gebäudes festgestellt werden, insbesondere die Wärmedämmwerte der Bauteile (u. a. Außenwände, Fenster, Keller- und Speicherdecken) sowie die energetische Qualität der Heizungsanlage. Daraus wird der Heizenergiebedarf des Gebäudes errechnet.
Verbrauchsausweis:
In dem Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch des Gebäudes aus den letzten 3 Jahren erfasst. Aus den Rechnungen der Energielieferanten wird der Energieverbrauch ermittelt und (in kW-Stunden) in den Verbrauchsausweis aufgenommen.
erforderliche Unterlagen
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