NUTZUNGSDAUERGUTACHTEN

Nutzungsdauergutachten

Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann genutzt werden, um die Abschreibung für ein Gebäude zu erhöhen. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist es möglich, durch ein solches Gutachten oder ein Verkehrswertgutachten dieses dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes unter 50 Jahren liegt. Ein Bausubstanzgutachten ist in diesem Fall nicht mehr zwingend erforderlich.

Wertermittlungsrechner

In wenigen Schritten zum Ergebnis.

erforderliche Unterlagen

Für die Erstellung des Gutachtens, benötigen wir folgenden Unterlagen:

  • Angabe zum Baujahr (ggf. Angaben zu späteren An- oder Ausbauten)
  • Grundrisse / Pläne (bei Häusern mit Außenmaß)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Angaben zu durchgeführten Sanierungen / Modernisierungen
  • Bekannte Schäden
  • Teilungserklärung (beim Kauf von Wohnungseigentum)
  • Energieausweis

Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen müssen diese bei öffentlichen Behörden angefordert werden.



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