Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann genutzt werden, um die Abschreibung für ein Gebäude zu erhöhen. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist es möglich, durch ein solches Gutachten oder ein Verkehrswertgutachten dieses dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes unter 50 Jahren liegt. Ein Bausubstanzgutachten ist in diesem Fall nicht mehr zwingend erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Für die Erstellung des Gutachtens, benötigen wir folgenden Unterlagen:
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen müssen diese bei öffentlichen Behörden angefordert werden.
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