
Der realistische Wert Ihrer Immobilie. Kompakt und nachvollziehbar.
Sie wollen verkaufen oder brauchen eine Entscheidungsgrundlage? Das Kurzgutachten nennt Ihnen einen realistischen, nachvollziehbar begründeten Wert – persönlich vor Ort geprüft.
- Vor-Ort-Termin inklusive
- Festpreis ab 890 €
- Fertig in 5 Werktagen
Kostenlose Erstberatung · Rückruf spätestens in 24 Stunden
Qualifikationen und Zertifikate
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (WG)Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 · DEKRA-geprüft – die Qualifikation hinter Ihrer Wertermittlung.
Zertifizierter Sachverständiger DEKRA-geprüft Immo-Erbrechts-Experte Gesicherter Immowert Immomodernisierungs-Experte Energieausweis-Experte
Darauf können Sie sich beim Kurzgutachten verlassen
Zertifiziert, vor Ort geprüft und zum Festpreis – die Wertermittlung ohne unnötigen Umfang.
- 500+ Gutachten ohne Reklamation Erfahrung aus Hunderten Bewertungen, nachvollziehbar begründet und sachverständig geprüft.
- 5 Werktage bis zum fertigen Kurzgutachten Ein fester Zeitrahmen, damit Sie schnell Klarheit für Ihre Entscheidung haben.
- ab 890 € für Ihr Kurzgutachten Ein Festpreis vorab, damit Sie die Kosten von Anfang an kennen.
- Zertifiziert Zertifizierter Gutachter Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA-geprüft. Eine Qualifikation, die Ihre Wertermittlung belastbar macht.
- Vor Ort Persönliche Besichtigung inklusive Die Immobilie wird persönlich besichtigt, statt nur nach Unterlagen bewertet.
- Fundiert Nachvollziehbare Wertermittlung Der Wert wird Schritt für Schritt begründet, sodass Sie ihn selbst nachvollziehen können.
Ob Kauf, Verkauf oder Vermögensübersicht: Ein Kurzgutachten zeigt Ihnen nachvollziehbar, was eine Immobilie tatsächlich wert ist – ohne den Umfang und die Kosten eines vollständigen Verkehrswertgutachtens.
Sie wollen den realistischen Wert kennen
Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung
Sie brauchen Klarheit, kein 60-Seiten-Gutachten
Kompakt im Umfang. Fundiert in der Bewertung.
Ein Kurzgutachten reduziert die Ausfertigung auf das Wesentliche – nicht die Sorgfalt. Sie erhalten eine nachvollziehbare Wertermittlung mit persönlicher Besichtigung, Zustandsbeurteilung und klarer Einordnung des Ergebnisses.
Kurzgutachten – Eckdaten
Welche Immobilienbewertung passt zu Ihrer Situation?
Nicht jede Fragestellung erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Entscheidend ist, wofür Sie den Immobilienwert benötigen und wie ausführlich das Ergebnis dokumentiert werden muss.
Marktwerteinschätzung
Kompakte Orientierung zum aktuellen Immobilienwert – wenn Sie vor allem eine belastbare Einschätzung für Kauf oder Verkauf benötigen.
Kurzgutachten
Nachvollziehbare Wertermittlung mit Zustandsbeurteilung und Fotodokumentation – für Entscheidungen im privaten und familiären Bereich.
Verkehrswertgutachten
Vollständige Wertermittlung nach § 194 BauGB – insbesondere wenn Finanzamt, Gericht oder andere Dritte den Immobilienwert nachvollziehbar prüfen müssen.
Häufige Fragen zum Kurzgutachten
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Verkehrswertgutachten?
Beide basieren auf anerkannten Bewertungsverfahren. Beim Kurzgutachten wird die Dokumentation jedoch bewusst kompakter gehalten. Es umfasst in der Regel etwa 15–25 Seiten und eignet sich vor allem als fundierte Entscheidungsgrundlage für den privaten Gebrauch. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist deutlich ausführlicher und insbesondere dann sinnvoll, wenn der Wert gegenüber Dritten belastbar nachgewiesen werden muss.
Wird ein Kurzgutachten vom Finanzamt oder vor Gericht anerkannt?
In der Regel ist ein Kurzgutachten dafür nicht die richtige Wahl. Wenn der Immobilienwert gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht oder anderen Parteien nachgewiesen werden muss, empfiehlt sich meist ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Welche Variante für Ihren Fall geeignet ist, klären wir gerne vorab.
Kann ich das Kurzgutachten für eine Bank oder Finanzierung verwenden?
Das hängt von den Anforderungen der jeweiligen Bank ab. Kreditinstitute legen selbst fest, welche Form der Bewertung sie akzeptieren. Wird ausdrücklich ein Verkehrs- oder Beleihungswertgutachten verlangt, reicht ein Kurzgutachten in der Regel nicht aus.
Ist beim Kurzgutachten ein Vor-Ort-Termin enthalten?
Ja. Die Immobilie wird persönlich besichtigt und ihr Zustand vor Ort aufgenommen. Der Ortstermin ist im Preis des Kurzgutachtens bereits enthalten.
Welche Unterlagen werden für das Kurzgutachten benötigt?
Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Lageplan, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung und Angaben zu durchgeführten Modernisierungen. Bei vermieteten Immobilien werden zusätzlich Informationen zum Mietverhältnis benötigt. Sollten einzelne Unterlagen fehlen, klären wir gemeinsam, welche davon tatsächlich erforderlich sind.
Wie schnell erhalte ich mein Kurzgutachten?
Nach dem Ortstermin und sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird das Kurzgutachten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen erstellt.
Kann aus dem Kurzgutachten später ein vollständiges Verkehrswertgutachten werden?
Grundsätzlich ja. Da die Immobilie bereits besichtigt und wesentliche Objektdaten aufgenommen wurden, kann darauf bei der Erstellung eines vollständigen Verkehrswertgutachtens aufgebaut werden. Den konkreten Aufwand klären wir individuell.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Marktwerteinschätzung?
Die Marktwerteinschätzung bietet eine kompakte Orientierung zum aktuellen Immobilienwert. Das Kurzgutachten geht deutlich weiter: mit Vor-Ort-Termin, Zustandsbeurteilung, nachvollziehbarer Herleitung des Wertes und Fotodokumentation.
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Juli 2025