
Wenn aus einem Zuhause eine Verhandlungsposition wird.
In der Trennung sind sich Paare selten über den Wert einig – oft, weil beide Seiten unterschiedliche Zahlen von unterschiedlichen Beratern gehört haben. Ein neutrales Gutachten macht daraus wieder eine sachliche Frage.
Der Zugewinnausgleich muss berechnet werden
Einer möchte die Immobilie übernehmen
Beide Seiten misstrauen der Zahl der anderen
Diskretion ist Teil der Leistung.
Der Ortstermin lässt sich so legen, dass nicht beide Parteien gleichzeitig anwesend sein müssen. Unterlagen nehme ich von beiden Seiten entgegen. Rückfragen beantworte ich gegenüber beiden Parteien identisch.
Eine Grundlage, mit der Ihr Anwalt arbeiten kann.
Das Gutachten wird so aufgebaut, dass jeder Rechenschritt für Dritte prüfbar ist – für Ihren Anwalt, die Gegenseite, die finanzierende Bank und, falls es dazu kommt, für das Gericht.
Trennung & Scheidung – Eckdaten
Häufige Fragen zum Gutachten bei Trennung & Scheidung
Wird mein Gutachten vor Gericht anerkannt?
Meine Gutachten basieren auf § 194 BauGB und erfüllen die formalen Anforderungen, wie sie von Gerichten, Anwälten und Finanzämtern gestellt werden. Als DEKRA- und DIN ISO 17024-zertifizierter Sachverständiger arbeite ich nach anerkannten Bewertungsverfahren.
Eine Garantie auf Anerkennung durch einzelne Stellen kann rechtlich nicht gegeben werden, aber meine Erfahrung zeigt, dass die Gutachten in der Praxis regelmäßig verwendet und akzeptiert werden.
Sollten nachträglich Rückfragen entstehen, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner selbstverständlich zur Seite. Die persönliche Beratung ist immer inklusive.
Auf welchen Stichtag wird bewertet?
In der Regel auf den Tag der Trennung oder der Zustellung des Scheidungsantrags – je nachdem, was für den Zugewinnausgleich maßgeblich ist bzw. zwischen den Parteien oder Anwälten vereinbart wurde. Der Wert wird also nicht aus dem heutigen Markt abgeleitet, sondern aus den Marktdaten, die zu diesem Zeitpunkt gegolten haben.
Wir sind uns nicht einig – muss jede Seite ein eigenes Gutachten beauftragen?
Nein, und es ist auch nicht sinnvoll. In der Regel wird ein Gutachten gemeinsam beauftragt. Da ich als Sachverständiger zur Neutralität verpflichtet bin, bewerte ich unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt und wer bezahlt. Zwei Parallelgutachten erzeugen meist nur zusätzlichen Streit und Kosten.
Sind Sie wirklich neutral, wenn nur eine Seite Sie beauftragt?
Ja. Ich bin als Sachverständiger zur Unabhängigkeit verpflichtet – das gilt unabhängig davon, wer mich beauftragt und wer die Rechnung zahlt. Die Bewertung folgt denselben anerkannten Verfahren, unabhängig von der Auftraggeberseite. Bei Bedarf beziehe ich beide Parteien in den Prozess mit ein, etwa bei der Terminabstimmung oder der Erläuterung des Ergebnisses.
Was kostet ein Gutachten für eine Scheidung?
Für den Zugewinnausgleich wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt, das ab 2.300 € zum Festpreis erstellt wird. Je nach Situation kann auch ein einfacheres Kurzgutachten ausreichen – ob das bei Ihnen der Fall ist, kläre ich im kostenlosen Erstgespräch. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie vorab schriftlich, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Wer trägt die Kosten?
Häufig werden die Kosten hälftig geteilt oder im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. Verbindlich klären das die Parteien bzw. deren Anwälte untereinander – ich stelle die Rechnung an denjenigen, der beauftragt. Ein verbindliches Festpreisangebot erhalten Sie vorab schriftlich, sodass Sie die Verteilung vorher klären können.
Wie diskret läuft der Ortstermin ab?
Der Termin lässt sich so legen, dass nicht beide Parteien gleichzeitig anwesend sein müssen. Unterlagen nehme ich von beiden Seiten entgegen, Rückfragen beantworte ich gegenüber beiden Parteien identisch. Wie genau wir das in Ihrem Fall handhaben, klären wir im Erstgespräch.
Wie lange dauert die Erstellung?
Die Erstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Beauftragung und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen.
Die genaue Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Objekts ab.
Bei dringenden Fällen sind nach Absprache auch kurzfristige Termine möglich.
Die Immobilie ist vermietet oder mit einem Wohnrecht belastet. Geht das trotzdem?
Ja. Vermietung, Nießbrauch, Wohnrecht oder Erbbaurechte sind bewertungsrelevant und werden in der Herleitung berücksichtigt. Gerade in solchen Fällen weicht der tatsächliche Verkehrswert oft deutlich von einer typisierten Wertermittlung ab.
Kann mein Anwalt Sie direkt beauftragen?
Ja, das ist unkompliziert möglich. Ich stehe auch für Rückfragen von Anwältinnen und Anwälten direkt zur Verfügung und erläutere das Gutachten bei Bedarf auch im Termin mit Ihrem Anwalt. Sprechen Sie mich einfach an, wie Sie das für Ihren Fall am liebsten organisiert hätten.
Was passiert nach dem Gutachten?
Sie erhalten das vollständige, unterschriebene und gesiegelte Gutachten – prüffähig und bereit zur Vorlage bei Gericht, Anwalt oder im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung. Ich gehe die Ergebnisse mit Ihnen durch und erläutere die Herleitung, auf Wunsch auch gemeinsam mit beiden Parteien, damit alle den gleichen Stand haben.
Für die weitere rechtliche Verwendung – etwa im Zugewinnausgleich – empfiehlt sich die Abstimmung mit Ihrem Anwalt, mit dem ich bei Bedarf auch direkt zusammenarbeite. Bei Rückfragen, auch nach der Übergabe, bin ich weiterhin für Sie erreichbar.
Was macht dieses Sachverständigenbüro besonders?
Sie haben mit mir einen zertifizierten, festen Ansprechpartner und keine wechselnden Kontakte. Mir ist wichtig, dass Sie Ihr Gutachten nicht nur erhalten, sondern auch nachvollziehen können. Deshalb nehme ich mir bei Bedarf gerne die Zeit, offene Fragen verständlich zu erklären und Sie auch im Nachgang weiter zu begleiten. Genau diese persönliche und langfristige Betreuung unterscheidet meinen Service von vielen anderen Anbietern.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, werden Sie innerhalb von wenigen Stunden persönlich kontaktiert.
In einem kurzen Gespräch klären wir alle offenen Fragen.
Danach erhalten Sie ein konkretes, verbindliches Angebot mit Festpreis.
Erst wenn Sie dieses annehmen, startet die Beauftragung, völlig unverbindlich bis dahin.
Schnelle Rückfragen? Jetzt direkt per WhatsApp chatten.
Fragen rund um Ihre Immobilie? Lassen Sie sich persönlich beraten.

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Juli 2025