
Im Erbfall geht es selten nur um Zahlen.
Meist stehen eine Familie, ein Finanzamtsbescheid und eine Entscheidung im Raum, die niemand allein treffen möchte. Ein neutrales Gutachten schafft eine Zahl, auf die Sie und alle Beteiligten sich alle verlassen können.
Der Wert des Finanzamts erscheint zu hoch
Die Erbengemeinschaft ist sich uneinig
Ein Miterbe soll ausgezahlt werden
Ein Gutachten, das Ihre Position belegbar macht.
Bewertet wird auf den Todestag des Erblassers – nicht auf heute. Genau diese Stichtagsbetrachtung ist der Grund, warum eine spätere Verkaufszahl gegenüber dem Finanzamt in der Regel nicht ausreicht.
Erbfall – die wichtigsten Eckdaten
Häufige Fragen zum Gutachten im Erbfall
Wird mein Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Meine Gutachten basieren auf § 194 BauGB und erfüllen die formalen Anforderungen, wie sie von Finanzämtern, Gerichten und anderen Behörden gestellt werden. Als DEKRA- und DIN ISO 17024-zertifizierter Sachverständiger arbeite ich nach anerkannten Bewertungsverfahren.
Eine Garantie auf Anerkennung durch einzelne Stellen kann rechtlich nicht gegeben werden, aber meine Erfahrung zeigt, dass die Gutachten in der Praxis regelmäßig verwendet und akzeptiert werden.
Sollten nachträglich Rückfragen entstehen, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner selbstverständlich zur Seite. Die persönliche Beratung ist immer inklusive.
Auf welchen Stichtag wird bewertet?
Auf den Todestag des Erblassers. Der Wert wird also nicht aus dem heutigen Markt abgeleitet, sondern aus den Marktdaten, die zu diesem Zeitpunkt gegolten haben. Deshalb ist auch ein späterer Verkaufserlös nur unter engen Voraussetzungen ein tauglicher Nachweis.
Kann ein Gutachten die Erbschaftsteuer tatsächlich senken?
Das Finanzamt setzt den Wert zunächst in einem pauschalen, typisierten Verfahren an. Weicht der tatsächliche Verkehrswert Ihrer Immobilie davon nach unten ab – etwa durch Sanierungsstau oder wertmindernde Rechte – lässt sich das nach § 198 Abs. 2 BewG durch ein Gutachten nachweisen und die Steuerlast entsprechend senken. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, sage ich Ihnen im kostenlosen Erstgespräch ehrlich, auch wenn die Antwort einmal Nein lautet.
Wir sind eine Erbengemeinschaft – muss jeder ein eigenes Gutachten beauftragen?
Nein, und es ist auch nicht sinnvoll. In der Regel wird ein Gutachten gemeinsam beauftragt. Da ich als Sachverständiger zur Neutralität verpflichtet bin, bewerte ich unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt und wer bezahlt. Mehrere Parallelgutachten erzeugen meist nur zusätzlichen Streit.
Wer trägt die Kosten?
Häufig werden die Kosten aus dem Nachlass getragen oder anteilig nach Erbquote geteilt. Verbindlich regeln das die Erben untereinander – ich stelle die Rechnung an denjenigen, der beauftragt. Ein verbindliches Festpreisangebot erhalten Sie vorab schriftlich, sodass Sie die Verteilung vorher klären können.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten für einen Nachlass?
Für Erbschaftsteuer-Zwecke wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt, das ab 2.300 € zum Festpreis erstellt wird. Je nach Situation kann auch ein einfacheres Kurzgutachten ausreichen – ob das bei Ihnen der Fall ist, kläre ich im kostenlosen Erstgespräch. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie vorab schriftlich, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Wie lange dauert die Erstellung?
Die Erstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Beauftragung und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen.
Die genaue Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Objekts ab.
Bei dringenden Fällen sind nach Absprache auch kurzfristige Termine möglich.
Die Immobilie ist vermietet oder mit einem Wohnrecht belastet. Geht das trotzdem?
Ja. Vermietung, Nießbrauch, Wohnrecht oder Erbbaurechte sind bewertungsrelevant und werden in der Herleitung berücksichtigt. Gerade in solchen Fällen weicht der tatsächliche Verkehrswert oft deutlich von einer typisierten Wertermittlung ab.
Was passiert nach dem Gutachten?
Sie erhalten das vollständige, unterschriebene und gesiegelte Gutachten – prüffähig und bereit zur Vorlage beim Finanzamt, Notar oder in der Erbengemeinschaft. Ich gehe die Ergebnisse mit Ihnen durch und erläutere die Herleitung, auf Wunsch auch gemeinsam mit allen Miterben, damit alle den gleichen Stand haben.
Für die weitere steuerliche Verwendung – etwa den Ansatz in der Erbschaftsteuererklärung – empfiehlt sich die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, mit dem ich bei Bedarf auch direkt zusammenarbeite. Bei Rückfragen, auch nach der Übergabe, bin ich weiterhin für Sie erreichbar.
Was macht dieses Sachverständigenbüro besonders?
Sie haben mit mir einen zertifizierten, festen Ansprechpartner und keine wechselnden Kontakte. Mir ist wichtig, dass Sie Ihr Gutachten nicht nur erhalten, sondern auch nachvollziehen können. Deshalb nehme ich mir bei Bedarf gerne die Zeit, offene Fragen verständlich zu erklären und Sie auch im Nachgang weiter zu begleiten. Genau diese persönliche und langfristige Betreuung unterscheidet meinen Service von vielen anderen Anbietern.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, werden Sie innerhalb von wenigen Stunden persönlich kontaktiert.
In einem kurzen Gespräch klären wir alle offenen Fragen.
Danach erhalten Sie ein konkretes, verbindliches Angebot mit Festpreis.
Erst wenn Sie dieses annehmen, startet die Beauftragung, völlig unverbindlich bis dahin.
Schnelle Rückfragen? Jetzt direkt per WhatsApp chatten.
Fragen rund um Ihre Immobilie? Lassen Sie sich persönlich beraten.

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Juli 2025