Vermieter sind verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, wenn sie von ihren Mietern eine monatliche Vorauszahlung der Nebenkosten verlangen und erhalten.
Die Nebenkostenabrechnung ist fristgebunden und spätestens ein Jahr ab dem Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter keinen Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen seitens des Mieters.
Jeder Mieter hat einen Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung. Hierfür gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dasselbe gilt übrigens auch für die Ansprüche des Vermieters auf Nachzahlungen.
Damit die Nebenkostenabrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen entsprechende Angaben enthalten sein. Dazu gehören:
📑 Abrechnungszeitraum
📑 Gesamtkosten
📑 Umlageschlüssel
📑 Berechnung des Anteils für den Mieter
📑 Abzug in Höhe der geleisteten Vorauszahlungen