IMMOBILIE MIT WOHNRECHT VERKAUFEN

 

Die schlechte Nachricht zuerst: Ein bestehendes Wohnrecht mindert oft den Wert Ihrer Immobilie.

Die guten Nachrichten: Die Person, die das Wohnrecht genießt, muss dem Verkauf nicht zustimmen. Es ist Ihnen auch erlaubt, Besichtigungen in der Immobilie durchzuführen.

Welche Pflichten und Rechte hat der Berechtigte?

📌 Das Nutzungsrecht ist nicht nur auf die Wohnung eingeschränkt, sondern ist auch auf Allgemeinbereiche ausgeweitet.
📌 Nicht nur der Berechtigte darf in der Immobilie wohnen – er ist ebenso berechtigt Familie und Lebenspartner aufzunehmen.
📌 Schönheitsreparaturen sind selbst zu bezahlen und müssen nicht vom Eigentümer übernommen werden.
📌 Wenn nicht anders vereinbart, sind die Nebenkosten zu tragen.

Es ist möglich das Wohnrecht aus dem Grundbuch durch eine notarielle Beurkundung  löschen zu lassen – jedoch müssen beide Parteien einverstanden sein.

Lassen Sie uns gemeinsam den Verkauf mit Wohnrecht vorbereiten!

Ihr Team von Immofranch24
E-Mail:berlin@immofranch24.de
Telefon: +4930 / 49080527

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